Auf dieser Seite finden Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie Informationen für elektronische Anbringen.

Kontakt

Sie wollen in Kontakt mit der Stadtgemeinde Mürzzuschlag treten? So geht’s:

Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Wiener Straße 9
8680 Mürzzuschlag
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
T. +43 3852 2555 0

Öffnungszeiten

Aktuelles aus dem Rathaus: Neue Zeiten – mehr persönliche Betreuung

Die MitarbeiterInnen des Stadtamtes Mürzzuschlag stehen Ihnen an Nachmittagen für persönliche Termine flexibler zur Verfügung. Der gewohnte Parteienverkehr findet Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr statt.
Sie können sich Termine mit den zuständigen MitarbeiterInnen an Nachmittagen vereinbaren. Durch diese zeitliche Abstimmung gibt es keine Wartezeiten, Ihr Anliegen wird vorbereitet und im Vieraugenprinzip abseits des laufenden Betriebes effizient behandelt. Dadurch soll ein ruhiger und konzertierter aber vor allem auf Sie als BürgerIn zugeschnittener Arbeitsablauf gewährleistet werden.

PARTEIENVERKEHR:
Mo, Di, Do: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

AMTSSTUNDEN:
Montag               08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag             08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch             08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag         08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag                08:00 - 12:00 Uhr

Das BÜRGERSERVICE, Rathaus Erdgeschoß (Eingang Stadtplatz) Tür-Nr.: 1, kümmert sich wie gewohnt zu folgenden Öffnungszeiten um Ihre Anliegen:

Montag               08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag             08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch             08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag         08:00 – 16:00 Uhr
Freitag                08:00 – 12:00 Uhr

Die Verwaltung der Stadtgemeinde auf einen Blick: www.muerzzuschlag.at/at/stadt/verwaltung

Wir weisen Sie darauf hin:

Die Entgegennahmen von mündlichen oder telefonischen Anbringen sind nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten möglich.
Und die Entgegennahme von schriftlichen Anbringen ist nur während der Amtsstunden möglich.

Schriftstücke per Post an:

Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Wiener Straße 9
8680 Mürzzuschlag

Elektronische Anbringen können per Fax an +43 3852 2555-599 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Außerhalb der Amtsstunden übermittelte elektronische Anbringen, werden mit Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Aus diesem Grund gelten diese Anbringen erst ab diesem Zeitpunkt als eingebracht bzw. eingelangt. Mit der Bitte um Kenntnisnahme!

Voraussetzungen für eletronische Anbringen

E-Government steht BürgerInnen, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften zur Verfügung, um Behördenwege effizient in elektronischer Form umzusetzen.

Elektronische Übermittlungen von Anbringen - wie z.B. Anträge, Anfragen, Gesuche, Beschwerden, Stellungnahmen, sonstige Mitteilungen, oä. - die nicht eigenhändig unterschrieben oder im Original vorgelegt werden müssen, sind möglich. Dadurch wird die Abwicklung der Verfahren erleichtert. BürgerInnen, Unternehmen sowie andere Organisationen und Interessensgemeinschaften haben somit die Möglichkeit, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. Gemäß § 86 b Bundesabgabenordnung 1961 sowie § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sind technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Parteien bzw. den Beteiligten im Internet bekannt zu geben.

Für die Stadtgemeinde Mürzzuschlag werden allgemeingültige organisatorische Beschränkungen und technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen folgend festgelegt:
Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelten daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

- Elektronische Anbringen können rechtswirksam per Fax oder E-Mail eingebracht werden.

Verwenden Sie folgende Formate bei einer E-Mail-Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen:

- Text Editor, Mail, usw. *.TXT
- Portable Document Format Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme *.PDF
- GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.GIF
- JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG
- TIFF Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. *.TIFF, *.TIF
- HTML Office-Programme, Web-Editoren, usw. *.HTM, *.HTML

Andere Formate sind im Vorhinein nach Rücksprache abzuklären.

WICHTIG: Die Dateigröße von 10 MB darf nicht überschritten werden!

Anbringen werden ausschließlich zu den Amtsstunden entgegengenommen bzw. bearbeitet – außerhalb dieser, erfolgt die Bearbeitung sowie deren Gültigkeit des Einlangens erst mit Wiederbeginn der offiziellen Zeiten.

Kontakt

Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Wiener Straße 9
8680 Mürzzuschlag
stadtamt(at)mzz.at
+43 3852 2555 0

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE:
Mo, Do 8 - 16 Uhr
Di, Mi, Fr 8 - 12 Uhr
PARTEIENVERKEHR:
Mo, Di, Do 8 - 12 & 14 - 16 Uhr
Mi, Fr 8 - 12 Uhr