Stellenausschreibung an der Johannes Brahms Musikschule
Bekanntmachung einer Stellenausschreibung an der Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag.
An der Musikschule der Stadtgemeinde Mürzzuschlag für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Unterrichtsfächer: Kontrabass klassisch, Nebeninstrumente: E-Bass, E-Gitarre, 4 WSTD
Dienstantritt: 01.03.2021
Bewerbungsfrist: 05.02.2021
Beschäftigungszeitraum: Vorerst befristet bis Ende des Schuljahres 2020/21
Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
Bewerbungen unter
Johannes Brahms Musikschule Mürzzuschlag
Wiener Straße 80
8680 Mürzzuschlag
T. +43 (0)3852 2555-791
Fax: 03852 / 2555 - 599
E-Mail:
Homepage: www.brahmsmusicschool.at
Weitere Informationen
Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Wiener Straße 9
8680 Mürzzuschlag
T. +43 (0)3852 2555 - 0
E-Mail:
Homepage: www.muerzzuschlag.at
Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.780,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.224,16 brutto.