AMTSSIGNATUR

Für die elektronische Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Mürzzuschlag auf Ihre Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.

Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 292 der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. Nr. 113/1895), wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde.

Die Amtssignatur setzt sich aus nachfolgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des ausgedruckten Dokuments

Bildmarke

Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag verwendet nachfolgende Bildmarke zur Durchführung der Amtssignatur:

BIldmarke Muerzzuschlag 02

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des ausgedruckten Dokuments

Elektronisches Dokument:

Die unabhängige Überprüfung amtssignierter elektronischer Dokumente ist unter folgendem Link möglich:

www.signaturpruefung.gv.at

Ausgedrucktes Dokument:

Ein ausgedrucktes Dokument kann direkt bei der ausstellenden Behörde verifiziert werden. Eine Vorlage (Original bzw. Kopie oder Scan) kann persönlich, per E-Mail oder auch postalisch erfolgen.

Kontakt

Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Wiener Straße 9
8680 Mürzzuschlag
stadtamt(at)mzz.at
+43 3852 2555 0

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE:
Mo, Do 8 - 16 Uhr
Di, Mi, Fr 8 - 12 Uhr
PARTEIENVERKEHR:
Mo, Di, Do 8 - 12 & 14 - 16 Uhr
Mi, Fr 8 - 12 Uhr