Neues Taxigutscheinsystem "Mobiles Mürzzuschlag"
In der letzten Gemeinderatssitzung 2019 wurde eine Anpassung der derzeitigen Lösung befristet auf ein Jahr ab 1. Jänner 2020 beschlossen. Dadurch soll Mobilität und auch das Teilhaben am Gemeindeleben für ältere bedürftige Menschen weiterhin gewährleistet bzw. erleichtert werden.
Als Förderungswerber gelten Personen mit geringem Einkommen oder Pensionen (bzgl. Richtlinien wenden Sie sich an das Bürgerbüro), deren Hauptwohnsitz in Mürzzuschlag ist. Außerdem können professionelle PflegerInnen von Anspruchsberechtigten – mit Nebenwohnsitz im Gemeindegebiet, ebenfalls einen Antrag stellen.
Förderungsausmaß
Anspruchsberechtigte bekommen einen Gutschein für Taxifahrten im Wert von EUR 5.- um EUR 2.-. Bei Fahrten mit Kosten ab EUR 10.- können max. zwei Gutscheine eingelöst werden. Die Fahrt muss im Gemeindegebiet Mürzzuschlags gestartet werden!
Wo kann ich einen Antrag für die neue Taxi-Karte stellen?
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (Rathaus Erdgeschoß Eingang Stadtplatz Tür-Nr.: 1) stehen Förderwerbern mit Rat und Tat zur Seite. Dort bekommen Sie das entsprechende Ansuchen auf Ausstellung einer Taxi-Karte. Diese ist zukünftig bei der Fahrt in Verbindung mit einem Taxischein vorzulegen.
Diese Taxigutscheine für "Mobiles Mürzzuschlag" gelten bei allen Mürzzuschlager Taxiunternehmen.