AMTSSIGNATUR
Für die elektronische Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Mürzzuschlag auf Ihre Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.
Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 292 der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. Nr. 113/1895), wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde.
Die Amtssignatur setzt sich aus nachfolgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des ausgedruckten Dokuments
Bildmarke
Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag verwendet nachfolgende Bildmarke zur Durchführung der Amtssignatur:
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des ausgedruckten Dokuments
Elektronisches Dokument:
Die unabhängige Überprüfung amtssignierter elektronischer Dokumente ist unter folgendem Link möglich:
Ausgedrucktes Dokument:
Ein ausgedrucktes Dokument kann direkt bei der ausstellenden Behörde verifiziert werden. Eine Vorlage (Original bzw. Kopie oder Scan) kann persönlich, per E-Mail oder auch postalisch erfolgen.