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    Müllabfuhrgebühr: Grundgebühr und variable Gebühr

    Die Müllabfuhrgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammen. Als Grundlage der Berechnung wird haushaltsbezogen, eine Mindestgebindegröße festgelegt. D.h. kleinste Einheit, ein Einfamilienhaus bzw. ein Einzelhaushalt hat ein 120 Liter Restmüllgebinde. Diesem ist grundsätzlich ein gleich großes Biomüllgebinde angeschlossen, Eigenkompostierung wird bewertet.

    Vom Referat Abfallwirtschaft wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen aber auch einer ständig durchgeführten Beobachtung, ob die vorhandenen Müllgebinde ausreichend dimensioniert sind, die Festlegung für mehrere Haushalte bzw. größere Wohnobjekte, aber auch Firmen festgelegt.

    Die Jahresmüllabfuhrgebühr errechnet sich aufgrund des Behältervolumens Restmüll und ev. Biomüll (Grundgebühr) und der Anzahl der Entleerungen pro Jahr (Variable Gebühr/Mindestentleerungen) bzw. einem ca. 25%igen Nachlass bei Eigenkompostierer (nur Restmüll)

    Jahresmüllabfuhrgebühr:

    • 120 RM o. Bio € 105,07 + 10 %

    • 120 RM mit Bio € 140,46 + 10 %

    • 240 RM o Bio € 211,25 + 10 %

    • 240 RM mit Bio € 277,61 + 10 %

    • 1100 RM o. Bio € 2.088,13 + 10 %

    • 1100 RM mit BIO € 2.784,91 + 10 %

    Etwaige andere Verrechnungstarife ergeben sich ausschließlich durch den Zuschlag gemäß Par. 14 Abs. 3 bzw. durch eine Aufteilung der anfallenden Müllgebühr in Form einer Direktverrechnung an mehrere Haushalte.

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    8680 Mürzzuschlag
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