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    Bereitschaftsdienst NEU

    Ab 1. April wird der Bereitschaftsdienst umgestellt - PLUS Gesundheitstelefon! Im Auftrag des Gesundheitsfonds Steiermark ergeht folgender Pressetext an die Gemeinden - die Abbildung zeigt die 24 Regionen des neuen Bereitschaftsdienstes: Bereitschaftsdienst Foto groß Regionen

    Gemeinsam mit der Ärztekammer für Steiermark, der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und dem Gesundheitsfonds Steiermark wurde die Neustrukturierung des Bereitschaftsdienstes konzipiert und ein attraktives System zur Teilnahme für ÄrztInnen vereinbart, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

    NEUER BEREITSCHAFTSDIENST

    Der neue Bereitschaftsdienst wird ab 01. April 2019 in nunmehr 24 Regionen mit geänderten Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 18:00 Uhr – 24:00 Uhr und am Wochenende und feiertags von 07:00 Uhr – 24:00 Uhr) als reiner Visitendienst organisiert. Dabei sind Montag bis Freitag mindestens ein und am Wochenende und feiertags zumindest zwei Bereitschaftsärzte neben geöffneten Ordinationen je Region tätig. ÄrztInnen sind wie bisher berechtigt ihre Ordinationen zu öffnen.

    NEU: Ordinationsbereitschaftsdienste an den Wochenenden

    GESUNDHEITSTELEFON

    Der Grundbaustein des neuen Bereitschaftsdienstes ist das Gesundheitstelefon, welches ebenso ab 01. April 2019 unter der Telefonnummer 1450, 365 Tage 24 Stunden erreichbar ist. Besonders medizinisch geschultes diplomiertes Krankenpflegepersonal (sowie ein/er Arzt/Ärztin im Hintergrund) lotst jede Anruferin bzw. jeden Anrufer durch ein medizinisch-wissenschaftliches Expertensystems und gibt dann Verhaltensempfehlungen ab. Dabei wird auch der aktuelle Aufenthaltsort der Anruferin/des Anrufers sowie nächstmögliche Behandlungsstellen und deren Öffnungszeiten berücksichtigt um eine optimale Versorgung zu ermöglichen.

    Dies ermöglicht in Zukunft eine zielgerichtete Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und somit wirklich notwendigen Visiten an BereitschaftsärztInnen weiterzugeben. Da das Gesundheitstelefon in der Leitstelle des Roten Kreuzes angesiedelt ist, werden Notfälle sofort und direkt an Notärzte weitergeleitet. Bei Bagatellerkrankungen (z.B. Zeckenbiss) wird zu einem niedergelassenen Arzt bzw. zu einer niedergelassenen Ärztin oder in ein Gesundheitszentrum am nächsten oder übernächsten Tag verwiesen.

    Der Einsatz dieses Expertensystems hat sich in den Bundesländern Niederösterreich, Wien und Vorarlberg in einer zweijährigen Pilotierung bewährt und wird nunmehr in der Steiermark ausgerollt.

    http://www.gesundheitsversorgung-steiermark.at/themen/bereitschaftsdienst

    http://www.gesundheitsversorgung-steiermark.at/themen/gesundheitstelefon

    Kontakt

    Stadtgemeinde Mürzzuschlag
    Wiener Straße 9
    8680 Mürzzuschlag
    stadtamt(at)mzz.at
    +43 3852 2555 0

    Öffnungszeiten

    BÜRGERSERVICE:
    Mo, Do 8 - 16 Uhr
    Di, Mi, Fr 8 - 12 Uhr
    PARTEIENVERKEHR:
    Mo, Di, Do 8 - 12 & 14 - 16 Uhr
    Mi, Fr 8 - 12 Uhr